Testamentsgestaltung

 

Wer seine Familie und sein vermögen nicht dem Automatismus der gesetzlichen Erbfolgeregelung überalssen möchte, kann die Vermögensnachfolge in einem Testament regeln.



Die Gestaltungspraxis hat unterschiedliche Testamentstypen entwickelt, die im Einzelfall individuell und bedarfsgerecht anzupassen sind. Das fachmännisch gestaltete Testament vermeidet oder "entschärft" konfliktträchtige Erbengemeinschaften etwa in Patchwork-Familien, bei kinderlosen Ehen oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Es regelt die Absicherung des länger lebenden Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartners. Ob und in welchem Umfang sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig binden und inwieweit sie die Handlungsfähigkeit des länger Lebenden erhalten, wenn Kinder noch minderjährig sind und wie sie gemeinsame oder einseitige Abkömmlinge bedenken, sind weitere Gestaltungsaspekte. Für die Versorgung eines behinderten Kindes oder verschuldeter Erben bieten sich eigene Regelungsmuster an, um zu verhindern, dass deren Erbe an einen Sozialhilfeträger oder an die Gläubiger durchgereicht wird. Bestimmungen über Auslandsvermögen, das u.U. den Regelungen einer fremden Rechtsordnung unterliegt, erfordern ggf. die Verzahnung mit einem zusätzlichen ausländischen Testament.

 

Je größer ein Vermögen und je breiter es diversifiziert ist, desto stärker sind die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Das betrifft nicht nur die Erbschaftsteuer, auch die Ertragsteuer.