Begrenzung von Nachlassforderungen und Sicherung der benötigten Liquidität

 

Im Erbfall muss das Vermögen i.d.R. aufgeteilt werden. Sofern einzelne Vermögensobjekte nicht veräußert werden sollen, sind Ausgleichszahlungen zu leisten; das Geld muss dann u.U. sofort verfügbar sein. Auch Erblasserschulden, Pflichtteilsansprüche, Geldvermächtnisse, Gleichstellungsgelder oder Erbschaftsteuern, die im Erbfall sofort fällig werden, gefährden die persönliche Nachfolgeplanung, wenn der Nachlass nicht über die dafür benötigte Liquidität verfügt. Soweit diese "Störfaktoren" nicht auf dem Verhandlungswege beseitigt werden, muss die erforderliche Liquidität im Nachlass vorhanden sein oder beschafft werden können. Diesem Aspekt, der oft vernachlässigt wird, widmet die Kanzlei besondere Aufmerksamkeit. So kann der Vermögensberater frühzeitig in die Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung eingebunden und ihm Gelegenheit gegeben werden, das Vermögen rechtzeitig auf die Übergabe vorzubereiten.