Vollmachten
Die Kanzlei berät ihre Mandanten ergänzend über die die Erteilung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für den Fall, dass sie krankheits- oder altersbedingt, vorübergend oder dauerhaft, nicht in der Lage sein sollten, ihre Angelegenheiten erigenverantwortlich regeln zu können.
Jemand, dem der Mandant vertrauen kann, muss dann in seinem Interesse und nach seinen Anweisungen für ihn handeln können. Das betrifft Vermögensangelegenheiten, vor allem aber auch Fragen der Versorgung und Behandlung im Krankheitsfall und im Alter. Auch die Formulierung einer Patientenverfügung, in der der Mandant bestimmen kann, wie mit ihm verfahren werden soll, wenn er seinen Willen alters- oder krankheitsbedingt selbst nicht mehr verständlich äußern kann, wird eingehend behandelt.