Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichte
Vielfach bedarf eine testamentarische Regelung oder eine Schenkung flankierender Maßnahmen, um den gewünschten Regelungszweck abzusichern. Erbstreitigkeiten lassen sich durch erbvertragliche Gestaltungen bereits frühzeitig verhindern, indem einzelne Erben gegen eine angemessene Entschädigung auf ihr Erbe, zumindest auf ihre Pflichtteilsansprüche, verzichten. Um eine Zersplitterung von Gesellschaften zu verhindern und damit den Fortbestand des Unternehmens abzusichern, ist die Vereinbarung "fairer" Pflichtteilsverzichte ein wichtiges und unverzichtbares Gestaltungsinstrument in Unternehmerfamilien.