Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Bewertung
Ausgangsbasis für die steuerliche Optimierung der Vermögensübertragung ist die Abbildung der Nachlassverteilung und der Erbschaftsteuerbelastung für jeden Erben auf der Basis der gesetzlichen
Erbfolgeregelung oder eines schon existierenden Testamentes; dabei sind regelmäßig zwei oder auch drei Erbgänge zu berücksichtigen. Die Gestaltungsempfehlungen basieren auf Berechnungen, die für
unterschiedliche Erbfallszenarien simuliert werden. Um alle verfügbaren Unterlagen und Informationen berücksichtigen zu können, stimmt die Knazlei das Vorgehen mit Ihrem Steuerberater ab. Soweit die
benötigten Informationen und Berechnungen nicht zur Verfügung stehen, erstellt die Kanzlei die erforderlichen Berechnungen auf Grundlage einer Vermögensaufstellung, die für alle Positionen Ihres
Vermögens neben den Verkehrswerten auch die für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Steuerwerte ausweist.