Private Vermögensnachfolge

 

Die fachübergreifende Beratung der Kanzlei im Bereich der Nachfolgeplanung (Estate Planning) umfasst die rechtlichen, steuerlichen und liquiditätswirksamen Aspekte der Vermögensübergabe auf die Folgegeneration. 

 

Schwerpunkte der Nachfolgeplanung im privaten Bereich sind neben der angemessenen Versorgung des Ehepartners bzw. des Lebensgefährten die anschließende "gerechte" Verteilung des Vermögens auf die Kinder und die Entschärfung konfliktträchtiger Erbengemeinschaften. Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Schenkungen sowie Erb- und Pflichttelsverzichten bieten vielseitige Regleungsoptionen. Bei größeren und breit diversifizierten Vermögen gewinnen die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung vorrangige Bedeutung und legen u.U. eine generationsübergreifende Gestaltung nahe. Bei Auslandsvermögen geht es um die Lösung der mit einer fremden Rechtsordnung verbundenen Probleme.

 

Die Kanzlei konzentriert sich in der anwaltlichen Tätigkeit auf das Erbrecht und die Berührungspunkte der Materie zum Familien- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht und dem Internationalen Privatrecht. Die Beratung und Begleitung insbesondere in allen Fragen der Nachlassplanung (Estate Planning), bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichten und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, gehören ebenso zu den anwaltlichen Leistungen, wie auch die Aufgabe als Testamentsvollstrecker.