Alles aus einer Hand ...

Die Kanzlei für Vermögensnachfolge und Erbrecht entwickelt und gestaltet für Ihre Mandanten ein individuelles Konzept, das die rechtlichen, steuerlichen und liquiditätswirksamen Aspekte der Vermögensübergabe berücksichtigt und aufeinander abstimmt (Estate Planning).

              

  • Umfassende Beratung und präzise Entscheidungshilfen unter Berücksichtigung fachübergreifender Regelungsaspekte: Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Eheliches Güterrecht, Bezüge zu ausländischen Rechtsordnungen sowie Erbschaftssteuer- und Einkommensteuerrecht
  • Eine offene und von besonderem Vertrauen geprägte Mandatsbeziehung
  • Ein konstanter Ansprechpartner für die Erörterung vertraulicher Informationen und die Sicherheit, dass nichts Wichtiges im Informationsfluss verloren geht
  • Eine ruhige, entspannte Beratungsatmosphäre - Herr Dr. Kellermann erfragt die wesentlichen Aspekte, die für die Entwicklung einer individuell-optimalen Lösung zu berücksichtigen sind. In Kenntnis der persönlichen Verhältnisse des Mandanten, seiner familiären und wirtschaftlichen Situation, erläutert er ihm verständlich die rechtlichen und steuerlichen Regelungsaspekte und gibt Hinweise, um ihn bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen. 
  • Moderation, Vermeidung von "Zerschlagungsverlusten"