Unternehmensnachfolge

 

Schwerpunkte der unternehmerischen Nachlassplanung sind die Sicherung der Unternehmensfortführung, wie auch die Absicherung und "gerechte" Behandlung aller Erben. In Unternehmerfamilien fokussiert sich die Nachfolgeplanung häufig darauf, den "richtigen" Nachfolger zu bestimmen. Im Erbfall ist das Unternehmen oder eine Beteiligung daran oft ein wesentlicher Teil des Gesamtvermögens, das sonst ohne Testament und begleitende gesellschaftvertragliche Bestimmungen auf alle Erben oder auch auf keinen von ihnen übergehen würde. Deshalb ist hier vorrangig, eine Zersplitterung der Beteiligungsverhältnisse zu verhindern, das Unternehmen durch Ausgleichszahlungen nicht über Gebühr zu belasten und Steuern zu sparen, insbesondere auch "Steuerfallen" zu vermeiden. Das betrifft nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch die Ertragsteuer, wenn unternehmerisches Vermögen unvorbereitet in den Nachlass fällt und im Erbfall ungewollt stille Reserven im Betriebsvermögen realisiert werden. Dies gilt auch für Freiberufler. Insbesondere bei Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaftern und Betriebsaufspaltungen dürfen Eigentumsverhältnisse und Möglichkeiten der Einflussnahme im Erbfall nicht auseinander gerissen oder ungewollt begründet werden.

 

Die Gestaltung eines Unternehmertestamentes bedarf neben der steuerlichen Begleitung zudem zwingend der Abstimmung mit einer Nachfolgeregelung im Gesellschaftvertrag, damit es nicht "ins Leere" läuft