Beratungsablauf und Dokumentation

 

Die Kanzlei realisiert eine Nachfolgeregelung üblicherweise in drei Schritten und stimmt sich dazu, wenn gewünscht, mit dem Steuer- bzw. Vermögensberater des Mandanten ab.  

 

Das erste Gespräch dient einer gegenseitigen Vertrauensbildung. Inhaltlich dient es dem Mandanten dazu, Herrn Dr. Kellermann möglichst umfassend ins Bild zu setzen über seine Wünsche, Vorstellungen und seine allgemeine familäre und wirtschaftliche Situation. In diesem Gespräch wird die Honorarfrage besprochen und der Vertragsinhalt zwischen Anwalt und Mandant festgelegt.

Im zweiten Gespräch bietet Herr Dr. Kellermann konkrete Gestaltungsvorschläge an und erläutert dem Mandanten genau, was er in seinem Testament regeln kann und muss aber auch, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Anschließend erhält der Mandant in einer ausführlichen schriftlichen Darstellung und Begründung klare und verständliche Gestaltungsempfehlungen für seine Nachfolgeregelung. Soweit die Empfehlungen steuerliche Berechnungen und Erbfallsimulationen berücksichtigen, liegen diese dem Schreiben als Anlagen bei. Auf Wunsch erstellt Herr Dr. Kellermann anschließend einen Entwurf für ein Testament, einen Erbvertrag, Schenkungvertrag oder eine andere Maßnahme zur Umsetzung der gewünschten Regelung.